Frankfurt, 29. August 2017. – Auch den
letzten der verkaufsoffenen Sonntage hat der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) jetzt gekippt. Die Stadt Frankfurt hatte
für 2017 drei Sonntage freigegeben. Alle drei wurden nach Klagen der
Allianz für den freien Sonntag („Allianz“) vom Verwaltungsgericht
untersagt. Beschwerden der Stadt dagegen waren vergeblich.
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Sonntagsöffnungen in Frankfurt anlässlich des Museumsuferfestes, der
Internationalen Automobilmesse und der Buchmesse im Jahr 2017 auf Antrag
der hessischen Allianz für den freien Sonntag gerichtlich untersagt.
Gastkommentare auf der Seite
der Frankfurter Neuen Presse zum Pro und Contra der Sonntagsöffnungen im
Juli 2017 (folgen Sie diesem
Link).
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Verwaltungsgericht Gießen untersagt Sonntagsöffnung auf Antrag der
hessischen Allianz für den freien Sonntag anlässlich des „Liebigs
Suppenfestes“ am 6. November 2016.
Das Verbot der Sonnatgsöffnung wurde durch den
Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
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Schreiben an
die hessischen Kommunen im April 2016
Die höchstrichterliche Rechtsprechung
gerade in den vergangenen zwei Jahren hat deutliche Hinweise zu den
unerlässlichen Anforderungen an eine Sondererlaubnis für verkaufsoffene
Sonntage gegeben – sie müssten nur befolgt werden.
Vor diesem Hintergrund informierte die
„Allianz für den freien Sonntag Hessen“ alle hessischen
Kommunalverwaltungen über die wichtigsten Punkte aus dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015.
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Sonntagsöffnung am 10. April 2016 in Frankfurt
war rechtswidrig
Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt „Allianz für den freien
Sonntag“
Die ver.di-Presseerklärung und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes
Hessen zum Download:
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