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Verwaltungsgericht Frankfurt untersagt verkaufsoffenen Sonntag am 5. November 2017 in Hanau

Das Verwaltungsgericht Frankfurt der Klage der Gewerkschaft ver.di im Auftrag der „Allianz“ statt und untersagte den für den 5. November in Hanau geplanten verkaufsoffenen Sonntag aus Anlass des zu einem „Herbstmarktes“.

Download der Pressemeldung

 


Frankfurt, 29. August 2017. – Auch den letzten der verkaufsoffenen Sonntage hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) jetzt gekippt. Die Stadt Frankfurt hatte für 2017 drei Sonntage freigegeben. Alle drei wurden nach Klagen der Allianz für den freien Sonntag („Allianz“) vom Verwaltungsgericht untersagt. Beschwerden der Stadt dagegen waren vergeblich.

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Sonntagsöffnungen in Frankfurt anlässlich des Museumsuferfestes, der Internationalen Automobilmesse und der Buchmesse im Jahr 2017 auf Antrag der hessischen Allianz für den freien Sonntag gerichtlich untersagt.

Gastkommentare auf der Seite der Frankfurter Neuen Presse zum Pro und Contra der Sonntagsöffnungen im Juli 2017 (folgen Sie diesem Link).

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Verwaltungsgericht Gießen untersagt Sonntagsöffnung auf Antrag der hessischen Allianz für den freien Sonntag anlässlich des „Liebigs Suppenfestes“ am 6. November 2016.

Das Verbot der Sonnatgsöffnung wurde durch den
Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

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Schreiben an die hessischen Kommunen im April 2016

Die höchstrichterliche Rechtsprechung gerade in den vergangenen zwei Jahren hat deutliche Hinweise zu den unerlässlichen Anforderungen an eine Sondererlaubnis für verkaufsoffene Sonntage gegeben – sie müssten nur befolgt werden.

Vor diesem Hintergrund informierte die „Allianz für den freien Sonntag Hessen“ alle hessischen Kommunalverwaltungen über die wichtigsten Punkte aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015.

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Sonntagsöffnung am 10. April 2016 in Frankfurt war rechtswidrig

Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt „Allianz für den freien Sonntag“

Die ver.di-Presseerklärung und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Hessen zum
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